Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Situation sowie der gängigen Praktiken der Bankinstitute und den daraus entstehenden schweren Schäden können Fälle im Bankrecht nur mit größter Sorgfalt und genauester Prüfung angegangen werden. Unser Team mit Fachleuten bietet präventive Beratungen an und tritt als Vermittler bei den Banken auf.
Innerhalb des Bankrechts möchten wir folgende Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei hervorheben:
1. Feststellung und Bekämpfung von Missbrauch und Verfehlungen vonseiten der Bank (Vorzugsanteile, Zinssicherungsgeschäfte oder SWAPS, Grundklauseln in Hypotheken, Warrants etc.).
2. Anwaltliche Verteidigung bei einer drohenden Hypothekenzwangsvollstreckung.
3. Unterstützung unserer Mandanten bei der Neuverhandlung über Schulden bei einem Bankinstitut.